Kosten

In Abhängigkeit vom Auftraggeber werden die Kosten nach dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1996) berechnet.

Auf Wunsch werden selbstverständlich vor der Beratung oder Begutachtung die Kosten festgelegt.